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Wann kann Ihre Gesellschaft geschlossen werden?
Nach Paragraph 652 des Companies Acts 1985 hat das
"Registrar of Companies" das Befugnis Ihre Gesellschaft schliessen zu lassen, sobald Sie verfehlten nach Verstreichung von 12 Monaten den Jahresabschlussbericht und Ihre Steuererklärung beim Handelsregister einzureichen. Dieses geht dann davon aus, dass Ihre Gesellschaft nicht mehr im Handel tätig ist. Es werden Ihnen maximal 3 Mahnungen zugesandt. Die meisten Firmen bemerken nicht einmal, dass das Registrar versucht sie zu kontaktieren, da sie vergessen haben den Wechsel Ihres Firmensitzes beim Handelsregister zu melden. Demzufolge erhalten keine Warnungen und bemerken erst, dass Ihre Gesellschaft vom Register gestrichen wurde, wenn die Bank ihnen mitteilt, dass ihr Konto soeben gesperrt wurde.
Es ist aber ebenso möglich, dass Sie Ihr Unternehmen freiwillig streichen lassen. Zum Beispiel ist dies nützlich, wenn die Directoren in die Rente gehen wollen oder der Name der Gesellschaft nicht mehr benötigt wird. Sollte Ihre Firma nicht mehr im Handel tätig sein und sie findet keinen Nutzen mehr, ist dies die einfachste und kostengünstigste Variante diese aufzulösen. Aber! Es ist nicht möglich eine Gesellschaft von der Firmenliste zu nehmen, wenn diese sich im Insolvenzprozess befindet.
Wer kann Antrag auf die Reaktivierung der Gesellschaft stellen?
Sollte Ihre Gesellschaft freiwillig von der Liste des Handelsregisters gestrichen worden sein, darf oder jedes Mitglied der Firma (Kreditgeber, Angestellte, Direktoren...), welches von der Erlöschung des Unternehmens benachrichtigt werden muss und jeder Direktor der Firma, der die freiwillige Auflösung der Firma nicht unterschrieben hat, eine Antrag stellen. Sollte die Firma nicht freiwillig erloschen worden sein, dürfen Anträge der Firma an sich oder jedes Mitgliedes oder jedes Kreditgebers beim Handelsregister eingehen. Möchten Sie mehr über die Reaktivierung von Gesellschaften wissen?Auf Wunsch übernimmt Coddan diesen Prozess für Sie. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Meeting arrangieren wollen, um nähere Angaben zu erfahren. Senden Sie uns eine E-Mail.
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Was sind die Folgen des "strike offs"? Wenn auf die Mahnungen nicht
geantwortet wird, wird die Firma
„vorläufig geschlossen“ und das
Handelsregister schickt eine Mitteilung
an die London Gazette (ein Londoner
Amtsblatt). Dieses veröffentlicht eine
Anzeige darüber, dass der Name des
Unternehmens gestrichen und die Firma
vollständig aufgelöst wird, sollte sich
nicht jemand nach Ablauf von 3 Monaten
(sollte es nicht anders festgelegt
worden sein) beim Handelsregister
gemeldet und die erforderlichen
Unterlagen eingereicht haben. Jegliches
Kapital und jeglicher Vermögenswert der
Gesellschaft wird nach Auflösung dieser
an die Krone Großbritanniens („The
Crown“) oder an das Herzogtums Lancaster
oder Cornwall übertragen werden, je
nachdem wo sich Ihr Firmensitz befindet.
Der Besitz des Unternehmens gilt somit
als „bona vacantia“, als Besitzloses
Eigentum und wird an den Schatzmeister
(„Treasury Solicitor“) übergeben, von
welchem es beseitigt werden kann.
Sämtliche Konten der Firma werden
geschlossen. Schulden und
Verbindlichkeiten der Gesellschaft
erlöschen. Sollten Sie mit oder ohne das
Wissen über die Auflösung
Unternehmensverträge mit Partnern
abschliessen, gelten diese als ungültig
und Sie als Director oder anderes
Mitglied der Firma übernehmen die volle
Verantwortlichkeit mit Ihrer
persönlichen Haftung. |

Wie können Sie Ihr Unternehmen wieder
instandsetzen?
Um mit Ihrer Gesellschaft wieder Business zu führen, rechtlichen Anspruch zu erheben, eine VAT-Nummer wieder zu erlangen, Rentenbeiträge zu verwalten oder Titel und Besitz der Firma verkaufen zu können ist es nötig, dass Sie das Unternehmen an sich wiederherstellen und wieder auf die Liste des Handelsregisters setzen lassen. Es ist nötig, dass Sie spätestens 20 Jahre nach dem „strike off“ Antrag auf die Wiederherstellung stellen, da sonst jegliche Gültigkeit erlischt. Um eine Gesellschaft zu reaktivieren, benötigen Sie folgende Unterlagen: einen Gerichtsbeschluss („Court Order“) und gegen Gebühr den Antrag auf Restaurierung an das Handelsregister. Nachdem der Antrag auf „Court Order“ beim Gericht eingegangen ist, wird es ungefähr 8-12 Wochen dauern, bis der Beschluss vom Gericht an das Handelsregister geschickt wird. Das Gericht verlangt, dass Sie ebenfalls einen Zeugenbericht („affidavit“) senden, der besagt, dass alle Angaben der Wirklichkeit entsprechen und warum es zum Erlöschen der Gesellschaft kam. Dem Bericht ist das Gründungszertifikat, die Gesellschaftsbesatzung und das Memorandum hinzuzufügen. Nach Eingang des beglaubigten Gerichtbeschlusses beim Handelsregister verlangt dieses von Ihnen, dass Sie alle Unterlagen der Firma einreichen um die Akten auf den neuesten Stand zu bringen. Sie können nach Wiederherstellung der Firma entweder damit fortfahren Ihr Business zu betreiben oder Sie lassen die Gesellschaft wieder schliessen, nachdem Sie Ihre Assets heraus genommen haben. Beachten Sie: Sollten Sie versuchen dieselbe Gesellschaft noch einmal mit dem selben Namen einzurichten, wird dies als Kriminaltat betrachtet.
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Wie bekomme ich Besitz und Aktien aus der geschlossenen Gesellschaft?
Es ist ebenso möglich, dass sie beantragen die Vermögenswerte oder Aktien Ihrer Firma vom Schatzmeister der Krone wieder zu erlangen. Der Antrag sollte von einem Anwalt verfasst sein und alle ehemaligen Mitglieder der Gesellschaft sollten diesen unterschrieben haben. Der Fall wird dann vom Schatzmeister der Krone überprüft, danach ist es möglich, dass Ihnen Assets herausgeben und Aktien zurück erstattet oder verkauft werden. Gegebenenfals wird der Marktpreis beim Verkauf der Aktien gefordert. Sollte die Krone Ihre Assets bereits abgeschafft haben, wird diese Ihnen den Wert der Assets vom Zeitpunkt der Streichung Ihrer Firma ersetzt. Auf Antrag können Sie Copyrights und Markenzeichen der Firma erhalten. Allerdings muss das Eigentum an dem Copyright nachgewisen werden. Es ist nicht möglich, dass der Schatzmeister die Restaurierung Ihrer Firma bewirkt. |
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